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Die Charta des europäischen Tippsportverbandes
Charta Die Charta der UTEBA regelt das Zusammenleben der Mitgliedsligen und die innere Struktur des Tippsportverbandes.

1. Grundsatz
Die Europäische Tippsportverband vereint die besten privaten Fußball-Tippligen zu einem Wettkampf um die europäische Tippsportkrone. Jede Mitgliedsliga ist unabhängig ihrer Größe mit den gleichen Rechten und Pflichten ausgestattet.

2. Aufnahme von Ligen
Über die Aufnahme von neuen Ligen entscheidet die Spielleitung. Für die Aufnahme müssen die Ligen mehrere Kriterien erfüllen, die Sie unter Mitspielen finden.

3. Teilnahmebedingungen
Zur Teilnahme an der UTEBA ist unbedingt erforderlich, dass sämtliche Personenangaben der Wahrheit entsprechen. Alle Daten werden vertraulich behandelt. Die Mitgliedsligen der UTEBA verpflichten sich mit ihrer Teilnahme, sämtliche Regeln und die Charta der UTEBA-Seiten einzuhalten. Der Verstoß gegen Regeln kann zum Ausschluss führen.

4. Verpflichtungen
Die Webseiten der teilnehmenden Ligen integrieren das UTEBA-Logo auf der Homepage und stellen sicher, dass auf der Startseite ein gut erkennbarer Link (ohne Scrollen sofort zu erkennen) zur UTEBA vorhanden ist. Die Spielleiter der teilnehmenden Ligen versorgen die Spielleitung auf Anfrage mit Statistiken, die i.d.R. mit vorgefertigten Formularen abgefragt werden. Für offizielle Nachrichten bezüglich der Organisation/Abwicklung der Wettbewerbe wendet sich die UTEBA immer an den von der Liga ernannten Spielleiter weiter. Dieser hat die Aufgabe, Informationen an die Spieler seiner Liga weiterzugeben. Die UTEBA übernimmt demnach keine Verantwortung für nicht angekommene Informationen. Zu Saisonbeginn muss jede Liga ihre Teilnehmerliste einreichen. Zu diesem Zweck stellt die Spielleitung rechtzeitig Anmeldeformulare zur Verfügung, die vom jeweiligen Spielleiter auszufüllen sind. Zudem ist für jeden Mitspieler der UTEBA ein Foto bereitzustellen, um die Anonymität im Ligaverband weiter einzuschränken.

5. Ausschluss
Die UTEBA behält sich das Recht vor, Personen und Ligen vom Wettbewerb auszuschließen. deren Teilnehmer regelmäßig keine Tipps abgegeben, keine Fotos einreichen oder anderweitig gegen die aufgestellten Grundsätze/Verpflichtungen des Verbandes verstoßen. Vor dem Ausschluss muss die betroffene Liga jedoch gewarnt werden. (siehe Sanktionen) Ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen. Manipulationen bzw. der Versuch der Manipulation (technisch oder manuell) an den UTEBA-Seiten führen ebenfalls automatisch zum Ausschluss vom Spiel und zur Löschung des manipulierenden Mitspielers.

6. Verhaltensregeln
Die UTEBA behält sich das Recht vor, Spieler bzw. Ligen vom Spielbetrieb auszuschließen, die gegen die im Internet gängigen Verhaltenskonventionen verstoßen. Wir bitten deshalb nachdrücklich, von der Verbreitung persönlicher Beleidigungen abzusehen. Unerwünscht sind darüber hinaus alle Beiträge mit rassistischen, pornografischen und gewaltverherrlichenden Inhalten.

7. Mitwirkung
Die Mitarbeit in Form von Beiträgen, Grafiken, Programmierarbeiten und sinnvollen Ideen steht jedem Spieler frei. Naturgemäß werden die Betreiber dieser Seite in allen Belangen die letzte Entscheidung tragen. Die Spielleitung steht der Mitarbeit anderer jederzeit offen gegenüber, das hat die Vergangenheit bereits gezeigt.

8. Haftungssauschluss
Die UTEBA übernimmt keinerlei Haftung für die von den Spielgemeinschaften eingereichten Texte, Grafiken und sonstige Beiträge aller Art. Jede Liga bestätigt, dass von ihr eingereichte Elemente der UTEBA-Homepage selbst erstellt wurden.

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